Informationen über die Krankenversicherung für Studierende

Hier ein Beitrag für unsere studentischen Umzugshelfer, damit Ihr während eures Studiums richtig und gut krankenversichert seid.


Krankenversichert als Student – dies gilt es zu beachten 

Mit dem Studium beginnt ein neuer Lebensabschnitt, es gibt einiges zu organisieren. Neben Wohnungssuche, neuen Leuten und Stundenplänen müssen sich alle Studenten mit dem Thema Krankenversicherung auseinandersetzen, denn für sie besteht sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung eine Versicherungspflicht, die bei der Immatrikulation kontrolliert wird.

Über die Eltern gesetzlich versichert

Wer bislang über die Eltern in der Familienversicherung gesetzlich versichert war, kann dies in der Regel auch bleiben. Allerdings nur bis zum 25. Lebensjahr und wenn die Einkünfte 450 Euro ( bzw. 435 Euro durch selbständige Tätigkeit) nicht überschreiten. Eine Mitversicherung kann auch bei einem gesetzlich versicherten Ehepartner erfolgen.

Studentische Krankenversicherung

Ab dem 26. Geburtstag oder bei höheren Einkünften wechseln die meisten Studierenden in die studentische Krankenversicherung. Etwas weniger als 100 Euro werden für diese gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung monatlich vom Studentenkonto abgebucht. Jedoch gibt es auch hier Auflagen. Ab dem 30. Lebensjahr oder nach dem 14. Fachsemester hat man keinen Anspruch mehr auf diese günstige Versicherung. Nach einer sechsmonatigen Übergangsphase mit einem immer noch preiswerten Tarif ist dann endgültig Schluss.

Freiwillig gesetzlich versichert

Wer zu alt ist für die studentische Krankenversicherung oder das 14. Fachsemester überschritten und den halbjährlichen Übergangstarif bereits genutzt hat, der kann sich entweder privat versichern oder er bleibt freiwillig gesetzlich versichert. Was sinnvoller ist, hängt von den eigenen Lebensumständen ab. Informationen dazu findet man unter www.9brands.de. Entscheidet man sich zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung und hat kein übermäßig hohes Einkommen, zahlt man den Mindestbeitragstarif.

Privat versichert

Vor allem für alle, die nicht in die kostenlose Familienversicherung fallen, bleibt bei Studienbeginn die Überlegung, sich privat zu versichern. Dies kann sich insbesondere für die lohnen, die mindestens ein verbeamtetes Elternteil haben. Ihnen bieten private Krankenversicherungen günstige Beihilfe-Tarife. Da die Beihilfe an das Kindergeld gekoppelt ist, entfallen die Vergünstigungen allerdings mit dem 25. Lebensjahr. Hat man sich jedoch einmal für eine private Krankenversicherung entschieden, gilt dies in der Regel für die gesamte Studienzeit. Gerade wer ein langes Studium vor Augen hat, sollte seine Entscheidung also sorgfältig abwägen.