Einfach und günstig den eigenen Umzug finanzieren

Die Kosten für einen Umzug können erheblich sein und es kann schwer sein, den eigenen Umzug zu finanzieren:

  • Ausgaben für das Fahrzeug
  • Arbeitskosten für Helfer
  • Renovierungskosten
  • neue Mietkaution und vieles mehr.

Das kann zu Engpässen bei der Finanzierung führen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Kosten zu stemmen.


Finanzierung per kurzfristigem Kredit

Die naheliegendste Möglichkeit ist es, den Umzug mit einem Kredit zu realisieren. Die Experten von www.netzkredit.com weisen darauf hin, dass der geeignete Kredittyp vom Finanzierungsbedarf sowie von den finanziellen Spielräumen für die Tilgung abhängt. Wer eine Kreditsumme rasch zurückzahlen kann, sollte sich für den Dispokredit auf dem Girokonto oder einen Kurzzeitkredit entscheiden. Beim Dispo bezahlen Kreditnehmer den Betrag flexibel zurück. Bestenfalls gleichen Sie ihr Konto rasch aus, ansonsten drohen hohe Zinszahlungen. Kurzzeitkredite von Dienstleistern stellen eine weitere Option dar, diese dauern in der Regel einen Monat. Diese beiden Varianten dienen der kurzfristigen finanziellen Überbrückung.

Verbraucherkredit als Alternative

Ratenkredite von Banken zeichnen sich durch einen geringeren Zinssatz als beim Dispo und Kurzzeitkredit aus. Die Mindestlaufzeit beträgt meist ein Jahr, die Mindestsumme bei vielen Anbietern 1.000 Euro. Grundsätzlich profitieren Kreditnehmer von einer preiswerten Finanzierung, sofern ie eine gute Bonität aufweisen. Bei einer schlechten Bonität droht dagegen ein hoher Zinssatz oder eine Absage. Sollten Verbraucher keine Chance auf einen Bankkredit haben, können sie es mit einem Privatkredit über eine darauf spezialisierte Plattform versuchen. Diese Portale prüfen die Bonität ebenfalls, legen aber liberale Maßstäbe an. Kunden müssen bei unterdurchschnittlicher Kreditwürdigkeit jedoch mit einem erhöhten Zinssatz rechnen.

Zuschüsse und Steuererstattung

Arbeitslose können auf einen Zuschuss für den Umzug vom Jobcenter hoffen, sofern sie aufgrund einer neuen Arbeitsstelle den Wohnort wechseln. Sogar eine Komplettübernahme der Umzugskosten ist möglich, für die Mietkaution kann die Behörde ein Darlehen zur Verfügung stellen. Zudem können Steuerzahler berufsbedingte Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen, das Geld erhalten Sie aber erst nachträglich mit dem Steuerbescheid. Nehmen sie einen Kredit auf und übertrifft die Laufzeit den Zeitpunkt der Rückerstattung, können sie mit dem zurückgezahlten Geld eine Sondertilgung vornehmen. Das reduziert die Zinskosten. Die Bank muss eine Sondertilgung ausdrücklich erlauben, das sollten Verbraucher bei der Kreditwahl beachten.