Diese Umzugskosten können Sie von der Steuer absetzen

Wohnungssuche, Möbeltransport, Helfer und Renovierung – ein Umzug ist meist mit hohen Kosten verbunden, so dass mitunter sogar ein Kredit aufgenommen werden muss. Das gilt insbesondere dann, wenn sich die neue Wohnung in einer anderen Stadt oder sogar einem anderen Bundesland befindet. Trotzdem ziehen inzwischen viele Menschen mehrmals in ihrem Leben in eine andere Region um, denn die moderne Arbeitswelt erfordert ein hohes Maß an Flexibilität. Allerdings hat der Gesetzgeber dies berücksichtigt, weshalb es unter gewissen Umständen möglich ist, zumindest einen Teil der Umzugskosten steuerlich abzusetzen.

Voraussetzungen für die Anerkennung von Umzugskosten

Damit die durch einen Umzug entstehenden Kosten bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden können bzw. absetzen können, muss nachgewiesen werden, dass er aus beruflichen Gründen notwendig war. Dies ist besonders einfach, wenn der Steuerpflichtige den Arbeitsplatz wechselt und der neue Arbeitgeber seinen Firmensitz in einer anderen Stadt hat. Auch eine Versetzung innerhalb des Unternehmens oder eine Rückkehr aus dem Ausland wird meist problemlos als Umzugsgrund anerkannt.

Aber auch ohne Wechsel des Arbeitsplatzes besteht die Möglichkeit, dass die anfallenden Umzugskosten steuermindernd berücksichtigt werden. So können Arbeitnehmer, die bislang weite Strecken gependelt sind, beispielsweise an einen näher am Arbeitsplatz liegenden Ort umziehen. Wenn sich die tägliche Fahrtzeit dadurch um mindestens eine Stunde verringert, gilt dieser Umzug als beruflich bedingt. Auch eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen kann als berechtigter Umzugsgrund berücksichtigt werden. Das betrifft beispielsweise Personen, deren Arbeit Rufbereitschaften umfasst.

Steuerlich absetzbare Umzugskosten

Sofern der Umzug als beruflich bedingt anerkannt wird, können zahlreiche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Umzug entstehen, in tatsächlicher Höhe geltend gemacht werden. Dazu zählen bereits Kosten, die bei der Wohnungssuche anfallen, wie beispielsweise Maklergebühren und Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen. Auch doppelte Mietzahlungen für bis zu sechs Monate können in der Steuererklärung angegeben werden, ebenso wie Kredit-Kosten für eine Zweitwohnung, erklärt das Finanzportal www.mikrokredit-sofort.com. Von den direkt beim Umzug anfallenden Kosten werden insbesondere der Transport des Mobiliars, die Beschäftigung von Umzugshelfern, die Neuanschaffung eines Elektroherds oder eines Ofens sowie die Behebung von Transportschäden berücksichtigt. Falls die schulpflichtigen Kinder des Arbeitnehmers wegen eines Umzugs in ein anderes Bundesland Nachhilfe benötigen, um noch fehlenden Stoff nachzuarbeiten, kann dies ebenfalls dem Finanzamt gemeldet werden. Diese Kosten müssen selbstverständlich alle mittels Rechnungen belegt werden.

Für alles, was darüber hinausgeht, wird eine Umzugskostenpauschale gewährt. Diese deckt also beispielsweise die Renovierung der Wohnung, den Aufbau der Möbel, die Hilfe von Studenten und andere umzugsbedingte Kostenfaktoren ab.

Selbst wenn ein Umzug nicht als berufsbedingt anerkannt wird, gibt es die Möglichkeit, sich einen Teil der Kosten (20%) bei der Steuererklärung im Rahmen von haushaltsnahen Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 4000 Euro berücksichtigen zu lassen.

Smava ist eine Möglichkeit zum Vergleich von Krediten, zum Beispiel für einen Betrag von 30000 Euro Kredit.