31. März 2020

Studenten2go Corona-FAQ

Ist ein Umzug in der Pandemiezeit möglich?

Ja, ein Umzug ist weiterhin möglich. Umzugshelfer dürfen wie Handwerker weiterhin zur „Arbeit“ kommen. Durch den Coronavirus gelten aber erhöhte Hygiene Maßstäbe, die eingehalten werden sollten. Wenn man sich selbst nicht in der Quarantäne befindet, kann man Umzugshilfe beanspruchen, bzw. ausüben.

Gibt es eine Art Bescheinigung/Vorlage zum Ausgang, in der bestätigt wird, dass der Helfer von uns engagiert wurde und daher von der Ausgangsbeschränkung nicht betroffen ist?

Hierfür haben Sie die Kontaktdatenmail und unsere Rechnung, Angebot etc..  Die Studenten haben die Mail mit dem Jobdetails für Ihren Umzug. Dies ist eigentlich als „Nachweis“ ausreichend. Ein Personalausweis sollte aktuell immer mitgeführt werden. Natürlich empfehlen wir die Anmeldung der Helfer per Haushaltsscheck (Dies wäre dann die offizielle Anmeldung zum Minijob/kurzzeitige Beschäftigung). 

Manche unserer Auftraggeber haben sich unsere Angebotsmail, Kontaktdatenmail und Rechnung ausgedruckt und bei der „kontrollierenden“ Polizei vorgezeigt. Studenten wiederum hatten ihre „Jobdetails“ dabei. Somit wurde dies als Umzug, bzw. „Arbeit“ akzeptiert. Die Polizei stellt dann einen „Passierschein“ aus, der dann im Laufe Tages für andere eventuelle Kontrollen vorzeigbar wäre.

Unsere Empfehlung für Auftraggeber (jeweils ausdrucken und mitführen bzw. digital vorzeigen können)

  • Kontaktdatenmail
  • Rechnung
  • Angebot
  • Generell die Anmeldung per Haushaltsscheck, da die Helfer dann offiziell und ordentlich über Sie angemeldet werden, und dies auch vorgezeigt werden kann.

Unsere Empfehlung für Studenten (jeweils ausdrucken und mitführen bzw. digital vorzeigen können):

  • Jobdetailmail
  • Jobangebotmail

Darf ich einen Umzug durchführen? Mein Mietvertrag wechselt demnächst.

Kopierte Stelle von Bayerischer Rundfunk

Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Der Abschluss eines Mietvertrages und eine Wohnungsübergabe sind nicht explizit verboten. Bei einem Zusammentreffen z. B. zwischen Mieter und Vermieter bei der Wohnungsübergabe auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten. Die bekannten Hygieneregeln (keine Hände schütteln, Hände waschen) sollten unbedingt eingehalten werden. Ein Umzugsunternehmen darf den Umzug durchführen, denn berufliche Tätigkeiten sind erlaubt.

Bitte geben Sie mir Bescheid, ob Sie Ihre Dienste trotz Corona weiter anbieten, wann ich buchen soll und wie sicher es ist, dass die Studenten auch kommen!

Auch während der Corona Pandemie arbeiten wir weiter und vermitteln Helfer. Sie können jederzeit bei uns anfragen und erhalten zeitnah ein Angebot.

Wie weise ich mich auf dem Weg in die Arbeit aus?

Kopierte Stelle von Bayerischer Rundfunk

Der triftige Grund ist bei Kontrollen glaubhaft zu machen. Eine spezielle Ausweispflicht oder Passierschein ist nicht verpflichtend. Im Falle einer Kontrolle genügt es, z.B. durch einen schon vorhandenen Dienstausweis, einen Hausausweis, eine Schlüsselkarte des Arbeitgebers etc. oder durch ein sonstiges Schriftstück, das ggfl. der Arbeitgeber formlos zur Verfügung stellt, den Weg zur Arbeit glaubhaft zu machen. Es werden keine behördlichen Formulare vorgeschrieben.

Wir übernehmen keine Gewähr auf Vollständigkeit der Informationen und jeder ist verpflichtet sich selbst bei den jeweiligen Landesministerien zu informieren.